Kleinkinder sind aufgrund des Erlernens der Fortbewegung relativ häufig von Unfällen und Zahntraumata im Milchgebiss betroffen. Stürze, ob zu Fuß oder mit dem Laufrad, auf dem Spielplatz oder Kindergarten sind keine Seltenheit. Äußerlich treten meist Schürf- und Platzwunden, sowie blaue Flecken auf. Neben möglichen inneren Verletzungen wie Schädel-Hirn-Trauma, Frakturen oder Blutungen können aber auch die Milchzähne verletzt sein. Neben einer Verletzung der Weichgewebe, Zähne und Knochen besteht bei Traumata im Milchgebiss zudem die Gefahr der Schädigung der vorhandenen Zahnanlagen des bleibenden Gebisses. Eine Konsultation des Zahnarztes ist aufgrund der häufig nicht absehbaren Folgeschäden und Langzeitauswirkungen unbedingt vorzunehmen.
Bei jedem Zahntrauma gilt: Ruhe bewahren, ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne/Zahnfragmente suchen und mitnehmen. Selbst bei scheinbaren „Bagatellverletzungen“ muss unverzüglich der Zahnarzt aufgesucht werden. Bleibende Zähne sollten am besten in einer Zahnrettungsbox oder kalter Milch gelagert werden, um ein Austrocknen zu vermeiden. Blutungen sollten gestillt, abgedeckt und Wunden ggfs. gekühlt werden.
Der Zahnarzt dokumentiert den genauen Unfallhergang, prüft den Tetanus-Schutz und führt eine eingehende Untersuchung und Röntgendiagnostik zur Abklärung von Zahn- und/oder Knochenfrakturen durch. Verletzungen der Zähne können die Zahnhartsubstanz und/oder den Zahnhalteapparat betreffen. Zahnhartsubstanzverletzungen umfassen Frakturen und können mit einer Eröffnung des Gefäß-/Nervenstranges (Pulpa) assoziiert sein. Aufgrund der Krafteinwirkung bei Zahntraumata ist immer mit einer Verletzung des Zahnhalteapparates zu rechnen. Stärkere Krafteinwirkungen können zu Lockerung und Verlagerung des Zahnes führen, und im Extremfall sogar ein Ausschlagen des Zahnes verursachen. Bei diesen Unfällen kommt es immer zu einer Schädigung des umliegenden Gewebes und Abriss oder Kompression des Gefäß-/Nervenstranges. Oft kommt es aufgrund der Stürze auch zu einem Riss des Lippenbändchens. Dies verursacht zwar häufig eine starke Blutung, muss aber meist nicht genäht werden.
Jedes Zahntrauma kann aufgrund der Verletzung zu zahlreichen Folgen wie einer Infektion, Farbveränderung der Zahnkrone, Absterben des Zahnes, Resorption (Auflösung) der Zahnwurzel oder Verwachsung des Zahnes mit dem umgebenden Knochen führen. Gleichzeitig kann der nachfolgende Zahnkeim entweder direkt geschädigt werden oder es können Zahnkeimverlagerungen auftreten. Das Ausmaß und die Art der Verletzung, sowie das Alter des Kindes zum Unfallzeitpunkt bestimmen dabei maßgeblich die möglichen Folgeschäden. Die Auswirkungen auf das bleibende Gebiss sind dabei umso größer, je jünger das Kind zum Zeitpunkt der Verletzung ist. In den ersten 3 Lebensjahren werden die Zahnkronen der bleibenden Schneidezähne mineralisiert, so dass das Risiko für Folgeschäden in diesem Zeitfenster besonders hoch ist. Diese können die Farbe und Form der nachfolgenden Zahnkrone betreffen.
Generell ist zu beachten, dass sich die Behandlung von Zahntraumata im Milchgebiss von der Trauma-Behandlung im bleibenden Gebiss leicht unterscheidet. Aufgrund der entwicklungsbedingt eingeschränkten Kooperation und Belastbarkeit der Kinder ist einerseits das Behandlungsspektrum minimiert und außerdem steht ein Schutz des nachfolgenden Zahnkeimes im Vordergrund. Stark gelockerte oder verlagerte Milchzähne, sowie tief-frakturierte Milchzähne sollten deshalb zum Schutz des nachfolgenden Zahnes entfernt werden. Ein Wiedereinsetzen (Replantation) von ausgeschlagenen Milchzähnen wird aufgrund der Komplikationsgefahr nicht empfohlen.
Grundsätzlich gilt, dass bei jedem Zahntrauma die Eltern über die möglichen Folgen aufgeklärt und die Kinder regelmäßig zahnärztlich nachkontrolliert werden sollten. Neben der Gabe weicher Kost für 7 bis 10 Tage ist unbedingt auf eine gute Mundhygiene zu achten.